Studienzeitverlängerungen
Studienzeitverlängerungen, die über den Prüfungsanspruch hinausgehen, erfordern ebenfalls einen begründeten schriftlichen Antrag an den PAS.
Der Anspruch zur Leistungserbringung erlischt 24 Monate nach dem Ende der in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Regelstudiendauer.
Die Verlängerung im Härtefall ist jeweils für maximal 6 Monate möglich.
Sollte diese Zeitspanne nicht ausreichen, um das Studium zu beenden, ist eine weitere bedarfsabhängige Verlängerung mittels Härtefallregelung zum Ende der laufenden Immatrikulationszeit zu beantragen.
Der Antrag an den PAS ist mindestens 2 Monate vor dem geplanten voraussichtlichen Abschlussdatum einzureichen.
Eine positive Entscheidung des PAS ist nicht garantiert.
Bitte achten Sie auf eine schlüssige Formulierung im Antrag, der zusätzlich zu den generellen Formalien der Anträge an den Prüfungsausschuss, folgende Punkte beinhalten sollte:
Machen Sie deutlich, warum Sie eine zweite Chance verdient haben.
Führen Sie anhand eines Zeitstrahls die voraussichtlichen Abgabetermine für Ihre noch ausstehenden Leistungsnachweise sowie den geplanten Abschlusstermin auf. Die Vorlage für den Zeitstrahl finde n Sie hier und im Downloadbereich .
Legen Sie geeignete Nachweise bei.
Es werden Stellungnahmen der jeweiligen Betreuenden zu Ihrem Antrag benötigt.