Bildungsurlaub
Grundsätzlich wird Bildungsurlaub länderspezifisch geregelt. Deshalb ist es für die Anerkennung einer Veranstaltung als Bildungsurlaub relevant, an welchem Ort der Arbeitnehmer (bzw. Seminarteilnehmer) seinen Arbeitsplatz hat.
Grundsätzlich wird Bildungsurlaub länderspezifisch geregelt. Deshalb ist es für die Anerkennung einer Veranstaltung als Bildungsurlaub relevant, an welchem Ort der Arbeitnehmer (bzw. Seminarteilnehmer) seinen Arbeitsplatz hat.