Wiederholung eines Leistungsnachweises
Wird eine Prüfung innerhalb der zulässigen Anzahl an Versuchen nicht bestanden, so ist gemäß Rahmenprüfungsordnung der Steinbeis Hochschule auf schriftlichen Antrag (mit Begründung) an den PAS eine einzige weitere Wiederholung im Härtefall möglich.
Die formalen Regeln zur Wiederholung eines Leistungsnachweises sind in der RPO geregelt.