Sonderfall - Einsatz bei der Mercedes-Benz AG (MB)

Zeiterfassung

Alle Fellows, die bei der MB beschäftigt sind, müssen folgende zusätzliche Regelungen beachten:

  • Arbeitszeiten können nur zwischen 6:00 Uhr und 19:00 Uhr abgerechnet werden, dabei darf die maximale Arbeitszeit von 10 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. (Die Zeiten davor und danach werden im System automatisch abgezogen).

  • Die Mittagspause wird vom ZEM (das Zeiterfassungssystem der MB) automatisch abgezogen.

  • In Ausnahmefällen (z.B. Schichtarbeit) können je nach Werk oder Bereich Abweichungen zu o. g. Regelungen auftreten. Diese müssen individuell mit dem jeweiligen Vorgesetzten abgestimmt und SCMT mitgeteilt werden.

  • Die im EIS erfassten Projektzeiten müssen mit den, bei MB, gebuchten Zeiten übereinstimmen.

  • Falls Fellows aufgrund fehlender Bestellung bei Beginn der Anstellung noch nicht im Projekt arbeiten dürfen, so werden diese Zeiten auf das Paket "PKA" mit null Stunden erfasst. Im Textfeld wird der Hinweis "Projektverzögerung" eingetragen. Den Fellows wird in dem Fall empfohlen den anteiligen Urlaub in Anspruch zu nehmen.

  • Am Ende des Monats muss ein Ausdruck der Arbeitszeiten aus dem MB-Zeiterfassungssystem (ZEM-Auszug) an vid@scmt.com, cc. Unternehmensbetreuer gesendet werden. Dieser Ausdruck ist für die Abrechnung notwendig, da er bei der Rechnungsstellung beigefügt werden muss. Einer Unterschrift seitens des Unternehmensbetreuer bedarf es nicht. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben muss in Eigenverantwortung des Fellows in Abstimmung mit der zuständigen Führungskraft sichergestellt sein.

Modelle Anstellungsvertrag

Grundsätzlich wird der Anstellungs- und Studienvertrag für eine Laufzeit von 24 Monaten ausgestellt. Das Projekt bei MB hat ebenfalls eine Laufzeit von 24 Monaten.

Bei einer Projektlaufzeit von nur 18 Monaten, kann der Anstellungsvertrag (Studienvertrag bleibt hiervon unberührt) in Abhängigkeit von einer Übernahme durch die MB (oder ein anderes Unternehmen) im Anschluss entsprechend der folgenden Modelle in gegenseitigem Einverständnis aufgelöst werden:

Variante 1

  • 18 Monate Anstellungsvertrag bei SCMT mit Projekteinsatz bei MB

  • anschließend Übernahme durch MB (oder ein anderes Unternehmen)

  • Auflösung des Anstellungsvertrages

  • bei Bedarf Beendigung Studium und Fertigstellung Masterthesis

Variante 2

  • 18 Monate Anstellungsvertrag bei SCMT mit Projekteinsatz bei MB

  • keine direkte Übernahme durch MB (oder ein anderes Unternehmen)

  • Anstellungsvertrag bleibt somit vorerst bestehen

  • sobald sich in den Folgemonaten die Möglichkeit einer Übernahme bietet, wird der Anstellungsvertrag zu diesem Zeitpunkt aufgelöst

  • bei Bedarf Beendigung Studium und Fertigstellung Masterthesis (da nach 18 Monaten kein Zugriff mehr auf die Unterlagen bei MB besteht, müssen alle notwendigen Untersuchungen bei MB vorher abgeschlossen sein, so dass in den letzten Monaten nur noch die Dokumentation von zu Hause aus erfolgen muss)

Variante 3

  • 18 Monate Anstellungsvertrag bei SCMT mit Projekteinsatz bei MB

  • keine Übernahme durch MB (oder ein anderes Unternehmen)

  • Anstellungsvertrag bleibt bis zum Ablauf der 24 Monate bestehen

  • bei Bedarf Beendigung Studium und Fertigstellung Masterthesis (da nach 18 Monaten kein Zugriff mehr auf die Unterlagen bei MB besteht, müssen alle notwendigen Untersuchungen bei MB vorher abgeschlossen sein, so dass in den letzten Monaten nur noch die Dokumentation von zu Hause aus erfolgen muss)