Projektbearbeitung im Unternehmen

Umgang mit Erfindungen

Werden im Rahmen der Projektarbeit im Unternehmen vom Studierenden Erfindungen gemacht, so ist SCMT davon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Bezüglich der Rechte an der Erfindung gelten die Regelungen des individuellen Anstellungsvertrages.

Verhaltenshinweise beim Einsatz im Projektunternehmen

Beim Projekteinsatz im Fellowshipmodell ist es wichtig, dass Sie sich bewusst sind, dass Sie in keinem direkten Vertragsverhältnis mit dem Projektunternehmen stehen, also kein Mitarbeiter des Projektunternehmens sind. Der Projekteinsatz erfolgt entweder über Werkvertrag als „Fremdarbeitskraft“ oder im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung. In diesem Zusammenhang sind unter anderem die folgenden Punkte zu beachten.

Einsatz über Projektvertrag:

  • Keine organisatorische Eingliederung der Fremdarbeitskraft in den Betrieb; die Abarbeitung der vertraglich vereinbarten Leistungsumfänge wird von SCMT gesteuert (z.B. Arbeitszeit, Organisation, Arbeitsort, Urlaub, Anwesenheitszeiten). Weisungsbefugnis in diesem Zusammenhang (Arbeitszeit, Organisation, Arbeitsort, …) hat daher nur SCMT.
    Ausnahme: Anweisungen durch Mitarbeiter des Projektunternehmens zur Wahrung von Sicherheitsbestimmungen und zur Schadensvermeidung sind jederzeit zulässig. Die Projektarbeitszeiten werden vom Fellow erfasst, wie unter „Erfassung der Projektzeiten“ erläutert.

  • Keine Teilnahme an Meetings oder Veranstaltungen, die eindeutig als Mitarbeiterveranstaltungen des Projektunternehmens zu erkennen sind (z.B. Teambesprechungen); die Teilnahme an reinen Projektbesprechungen, die im Rahmen der Projektarbeit, z.B. zur Abstimmung notwendig sind, ist natürlich erlaubt.

  • Klare Kennzeichnung des Status einer Fremdarbeitskraft, u.a. in der Mailsignatur oder durch Verwendung des SCMT-Logos auf Dokumenten oder Briefbögen. Beispiel für eine korrekte Mailsignatur:

Mit freundlichen Grüßen/Kind regards

Max Mustermann

SCMT GmbH

Im Auftrag der/on behalf of

XY AG

Bereich

Anschrift

Telefon

  • Netzwerke/Online-Plattformen
    Bitte beachten Sie bei der Nutzung von Online-Plattformen, dass in Netzwerken, wie z.B. XING etc. immer SCMT und nicht die PK-Firmen als „Arbeitgeber“ genannt werden.

Einsatz über Arbeitnehmerüberlassung:

  • Der Fellow ist zwar bei SCMT angestellt, wird aber im Projektunternehmen organisatorisch wie eigene Arbeitnehmer eingegliedert. Weisungsbefugnis vor Ort hat daher auch das Projektunternehmen (Arbeitszeit, Organisation, Arbeitsort, …). Urlaub und sonstige Abwesenheitszeiten müssen sowohl mit SCMT als auch im Projektunternehmen im Vorfeld abgestimmt werden. Krankheitsmeldungen erfolgen ebenfalls an SCMT sowie an den Ansprechpartner im Projektunternehmen. Die Projektarbeitszeiten werden vom Fellow erfasst, wie unter „Erfassung der Projektzeiten“ erläutert.

  • Teilnahme an Meetings oder Veranstaltungen im Projektunternehmen wie eigene Mitarbeiter.

  • Mailsignatur, etc. wie vom Projektunternehmen vorgegeben.

  • Netzwerke/Online-Plattformen
    Bitte beachten Sie bei der Nutzung von Online-Plattformen, dass in Netzwerken, wie z.B. XING etc. immer SCMT und nicht die PK-Firmen als „Arbeitgeber“ genannt werden.