Urlaub, Feiertag

Urlaubsanspruch / Freie Tage

Der Umfang des Urlaubsanspruchs ist im Anstellungsvertrag geregelt, d.h. der Urlaub ist grundsätzlich in dem jeweiligen Kalenderjahr zu nehmen. Urlaub und sonstige freie Tage (auch Brückentage, Blockpausen, Betriebsferien, Gleitzeit) sind von Angestellten im Fellowshipmodell im Voraus mit den/der Unternehmensbetreuer/in des projektgebenden Unternehmens abzustimmen und bei SCMT über vid@scmt.com anhand nachfolgender Vorlagen zu beantragen:

  • Urlaubsantrag:

anbei erhalten Sie meinen Urlaubsantrag, mit der Bitte um Genehmigung.

Zeitraum: von DATUM bis einschließlich DATUM

Tage: X Tage

Resturlaub: X Tage

  • Antrag auf Gleitzeit:

anbei erhalten Sie meinen Antrag auf Gleitzeit, mit der Bitte um Genehmigung.

Zeitraum: von DATUM bis einschließlich DATUM

Tage: X Tage

Zeiterfassung im EIS mit Arbeitspaket URL gemäß Kapitel Zeiterfassung.

Feiertage

Es gelten die gesetzlichen Feiertage im Bundesland des Projektunternehmens.

KEINE Zeiterfassung im EIS, falls an diesem Tag nicht gearbeitet wird, andernfalls Erfassung mit PKA gemäß Kapitel Arbeitszeit. Falls der Projektunternehmen außerhalb Baden-Württemberg liegt und Urlaub an einem in BW Feiertag eingetragen werden muss, wird E-Mail an VID gesendet.

SCMT behandelt Heilig Abend und Silvester jeweils nur als halbe Arbeitstage

Die E-Mail wird an die IT-Abteilung zur manuellen Erfassung weitergeleitet.

Sonderurlaub

Für Todesfälle (1+2 Verwandtschaftsgrad) wird seitens der SCMT ein Tag Sonderurlaub gewährt. Dieser muss bei SCMT mit Angabe des Grundes beantragt werden. Weiteren Sonderurlaub gibt es seitens SCMT nicht.

Zeiterfassung im EIS mit Arbeitspaket SUL gemäß Kapitel Arbeitszeit.