Zusatzseminare
Für freiwillig belegte Zusatzseminare gilt folgendes:
Dem Angestellten werden die Kosten pro Seminartag in Rechnung gestellt.
Die Reise- und Unterkunftskosten sind vom Angestellten selbst zu tragen.
Für jeden Seminartag muss zusätzlich Urlaub eingereicht werden.