Zusatzseminare

Für freiwillig belegte Zusatzseminare gilt folgendes:

  • Dem Angestellten werden die Kosten pro Seminartag in Rechnung gestellt.

  • Die Reise- und Unterkunftskosten sind vom Angestellten selbst zu tragen.

  • Für jeden Seminartag muss zusätzlich Urlaub eingereicht werden.