Geschäftsreise ins Ausland
Für jede geschäftliche Auslandsreise, auch wenn es sich nur um einen stundenweisen Aufenthalt bspw. Kundentermin handelt, wird eine Entsendebescheinigung benötigt. Die Bescheinigung bestätigt, dass für die Dauer des Auslandsaufenthaltes weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt. Somit wird vermieden, dass Sozialversicherungsbeiträge gleichzeitig in zwei Staaten fällig werden.
Ohne diese Bescheinigung kann keine geschäftliche Auslandsreise erfolgen. Die Mitführung des Antrages ist zum Nachweis ausreichend.
Jede ausländische Geschäftsreise muss daher mindestens 1 Woche vor Antritt, per E-Mail an vid@scmt.com , mit folgenden Angaben, gemeldet werden:
Zielland
Start-/Enddatum
Tätigkeit im Zielland
ggf. feste Beschäftigungsstellen während der Reise (Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner)
Wohnadresse während der Reise