Reisekosten
Reisekosten, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten als Lehrkraft anfallen, werden in angemessenem Umfang gegen die Vorlage von Belegen erstattet.
Verpflegungspauschalen u.ä. Spesen werden nicht gezahlt. Aufwendungen für Frühstück, Mittagessen und Abendessen werden nicht übernommen.
Beginnen Seminare vor 10.00 Uhr, so wird auch die Vorabübernachtung von SMT getragen.
Die Kosten für die Anreise werden auf der Basis 30 ct/km oder 2. Klasse Bahn/Economy Class Flugzeug erstattet.
Das Bahn-/Flugticket wird bis zu einem Maximalbetrag übernommen, der sich für die Strecke ergeben würde, die die Lehrkraft mit dem Auto gefahren wäre (kürzeste Strecke lt. Google Maps).