Wiederholen oder Nachholen eines Leistungsnachweis
Wurde ein Leistungsnachweis nicht bestanden oder konnte an einem regulären Leistungsnachweis beispielsweise aufgrund von Krankheit nicht teilgenommen werden, kann er wiederholt/nachgeholt werden.
Die formalen Regeln zur Wiederholung eines Leistungsnachweises sind in der RSPO geregelt.
Zur Erbringung des Leistungsnachweises setzt SMT einen Termin fest.
Der Leistungsnachweis kann an unseren Lernorten, im Verwaltungsgebäude der SMT Filderstadt oder online stattfinden. Dies wird von der SMT festgelegt.
Entstehende Aufwendungen für individuelle Wiederholungsprüfungen werden je Prüfung € 120,00 (ohne MwSt.) in Rechnung gestellt.
Max. Anzahl an Versuchen → nicht bestanden:
Wird eine Prüfung innerhalb der zulässigen Anzahl an Versuchen nicht bestanden, ist auf schriftlichen Antrag (mit Begründung) an den Prüfungsausschuss (PAS) eine Härtefallprüfung möglich (s. RSPO)
Eine positive Entscheidung des PAS ist nicht garantiert.
Ein Härtefallantrag kann nur einmal gestellt werden.