Geheimhaltung
Grundsätzlich werden die Projektstudienarbeit und die Thesis unter Verschluss gehalten.
Der Sperrvermerk ist auf der Folgeseite nach der Eigenständigkeitserklärung zu hinterlegen.
Der Text für den Sperrvermerk lautet wie folgt:
„Diese wissenschaftliche Arbeit unterliegt der Geheimhaltung. Sie darf nicht ohne Genehmigung des Unternehmens Dritten gezeigt bzw. veröffentlicht werden.“
In den wissenschaftlichen Arbeiten Transferarbeit und Studienarbeit muss kein Sperrvermerk eingefügt werden, es sei denn - es besteht seitens der Projektunternehmen ein spezieller Bedarf dafür.
Bei vertraulichen Teilen der Projektstudienarbeit und der Thesis ist eine Schwärzung möglich. Dies bedeutet, dass relevante Daten verfälscht oder geschwärzt werden können. Der inhaltliche Zusammenhang muss jedoch in jedem Fall bestehen bleiben und für die Prüfer erkenntlich sein.
Bei Abgabe der Projektstudienarbeit und der Thesis müssen die Originalunterschriften des Studierenden und des Unternehmensbetreuers auf der Seite des Sperrvermerks vorhanden sein. Werden Arbeiten ohne Originalunterschriften eingereicht, so können sie nicht als geheim eingestuft werden.