Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Studienzeitverkürzung. Auch laut Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Steinbeis Hochschule (RSPO) besteht kein Anspruch auf Sonderregelungen bezüglich eines zeitlich variablen Studiums. Die Regelstudienzeit beträgt für Bachelor-Studiengänge 3 Jahre und für Master-Studiengänge 2 Jahre.
Wenn Sie vor Ablauf der Regelstudienzeit in die Abschlussprüfung möchten, kann dies nur mit einem triftigen Grund erfolgen und muss beim Prüfungsausschuss (PAS) beantragt werden. Bedenken Sie bitte, dass ein positiver Bescheid durch den PAS für eine Studienzeitverkürzung nicht garantiert ist. Jobangebote, Betriebsurlaub, Nicht-Anwesenheiten o.ä. sind keine triftigen Gründe.
Ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung kann nur gestellt werden, wenn:
alle Seminare laut Seminarplan besucht und
alle Leistungsnachweise inkl. der Thesis erbracht und bestanden wurden.
Darüber hinaus muss durch den Antragsteller sowie durch die Hochschulschulbetreuung und die Unternehmensbetreuung die überdurchschnittliche Leistung des Antragstellers in Theorie und Praxis erläutert und belegt werden.
Folgende Unterlagen sind per E-Mail an pas@steinbeis-smt.com einzureichen:
Antrag an den PAS im PDF-Format (inkl. Adressat, Absender, Datum, digitaler Unterschrift) mit einer triftigen, plausiblen, ausformulierten Begründung
Zeitstrahl der verdeutlicht, wann Sie die erforderliche Zeit / den Workload für Ihr Studium erbracht haben. Die Vorlage für den Zeitstrahl finden Sie hier und im Downloadbereich.
Schriftliche Stellungnahme beider Betreuer mit begründeter Befürwortung des Antrages