Antrag auf Anerkennung/Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen, Studienabschlüsse sowie Kompetenzen, die außerhalb der SMT erworben wurden, können gemäß Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Steinbeis Hochschule im Rahmen einer Einzelfallentscheidung und auf schriftlichen Antrag für das Studium an der Steinbeis Hochschule anerkannt/angerechnet werden.

Allgemein gilt:

  • Eine Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bezieht sich auf Leistungen, die an einer externen Hochschule bzw. Universität erworben wurden. Die Note kann in diesem Fall – sofern die Notensysteme vergleichbar sind – übernommen und im Zeugnis als "anerkannt" ausgewiesen werden.

  • Im Gegensatz dazu steht die Anrechnung, die sich auf Leistungen aus dem außerhochschulischen Kontext bezieht. Die Leistungen werden in diesem Fall im Zeugnis als "angerechnet" ausgewiesen.


Über die Anerkennung oder Anrechnung bereits erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Dabei sind folgende Kriterien entscheidend:

  • Workload in Credit Points (CP) oder in Stunden,

  • Art und Dauer der bereits erbrachten Leistung bzw. des erbrachten Leistungsnachweises,

  • Offizielle Inhaltsangaben zum Fach (Modulbeschreibung oder -handbuch, Prüfungsordnung, Curriculum, Inhaltsverzeichnis etc.)

  • Anbieter/Bildungsträger

Grundsätzlich gilt: Für ein Master-Studium können keine Leistungen aus einem Bachelor-Studium anerkannt werden. Es können nur Leistungen, die nicht in die Bachelorprüfung eingegangen sind, für den Master genutzt werden. Eine doppelte Anerkennung für das Bachelor- und das Masterstudium ist nicht möglich.


Für die Antragsstellung sind zusätzlich zum schriftlichen Antrag folgende Dokumente einzureichen:

  • Tabellarische Gegenüberstellung der bereits erbrachten Leistungen mit denen, die dafür anerkannt werden sollen. Die Vorlage für die Gegenüberstellung finde n Sie hier und im Downloadbereich .

  • Abschlusszeugnis und -urkunde / Zertifikate

  • Studien- und Prüfungsordnung mit Angaben zu Workload und/oder Stundenumfang

  • Detaillierte Inhaltsbeschreibung (Modulhandbuch, Curriculum, Modulbeschreibungen etc. mit Verweis auf Seitenzahl)

  • CP-Nachweis

  • Ggf. Exmatrikulationsbescheinigung