Strukturänderungen RSPO vs. RSO / RPO
Wir möchten Sie bestmöglich beim Vergleich der neuen RSPO mit den bisherigen Regelungen unterstützen. Generell regelt die neue RSPO verschiedene Sachverhalte klarer, eindeutiger und zum Vorteil der Studierenden.
Eine Bewertung der einzelnen Regelungen ist selbstverständlich subjektiv und kann nur durch einen individuellen, persönlichen Vergleich der jeweiligen Passagen erfolgen.
Die nachfolgende Auflistung soll bei diesem Vergleich, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit (es gelten die offiziellen Dokumente der SHB).
RSPO (gültig seit 23.09.2020 ) |
bisherige RSO/RPO (gültig von 25.02.2015 - 22.09.2020 ) |
§ 2 Studiengänge und Studienangebote regelt Art und Weise des Studiengangs, Unterrichtssprache und Anhänge des Studienvertrags sowie die Projektbetreuung. |
§ 4 Dauer, Gliederung und Art des Studiums (RSO) |
§ 3 Regelstudienzeit regelt die Regelstudienzeit der Studiengangsarten. |
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§ 4 Modularisierung und studienbegleitendes Prüfungssystem regelt die Modularisierung, Abgrenzung Bachelor-/ Masterniveau, Gender- und Diversitykompetenzen sowie Modulprüfungen. |
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§ 5 Prüfungsausschuss regelt alles rund um den Prüfungsausschuss. |
§2 Prüfungsausschuss (PAS) (RPO) |
§ 6 Anerkennung und Anrechnung regelt (Zeitpunkt) Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen. |
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§ 7 Teilnahme an Lehrveranstaltungen regelt Teilnahme- und Anwesenheitspflicht |
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§ 8 Leistungspunkte regelt die Berechnung des Workloads. |
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§ 9 Leistung bei Beeinträchtigungen regelt den Umgang mit Beeinträchtigungen, Mutterschutz und Auszeiten aufgrund von Elternzeit / Pflege. |
§ 6 Schutzbestimmungen(RSO) |
§ 10 Leistungsnachweise beschreibt die Arten, Bewertung und Abgabe von Leistungsnachweisen. |
§ 3 Leistungsnachweise (RPO), § 5 Projektstudienarbeit (RPO), § 6 Transferarbeit (TA) (RPO), § 8 Studienarbeit (SA) (RPO) |
§ 11 Elektronische Leistungen beschreibt den Umgang und die Bewertung von elektronischen Leistungen. |
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§ 12 Abschlussarbeit in einem Bachelor- oder Masterstudiengang regelt Betreuung, Abgabe, Verteidigung und Benotung der Abschlussarbeit. |
§ 10 Abschlussprüfung (RPO), § 9 Projektarbeit, Projekt und Thesis (RPO) |
§ 13 Begutachtung der Leistungsnachweise regelt die Prüfung/ Begutachtung von Leistungsnachweisen. |
§ 11 Bewertung der Leistungsnachweise (RPO) |
§ 14 Begründungspflicht bei der Bewertung von Leistungen regelt die Begründungspflicht bei schriftlichen, elektronischen und mündlichen Leistungen. |
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§ 15 Bewertung, Noten und Leistungspunkte regelt die Bewertung und Benotung von Leistungsnachweisen. |
§ 12 Prüfungsnoten und Leistungspunkte (RPO) |
§ 16 Versäumnis, Fernbleiben, Rücktritt regelt Versäumnisse, Fernbleiben und Rücktritte v.a. in Bezug auf die Leistungsabnahme. |
§ 15 Versäumnis, Fernbleiben, Rücktritt (RPO) |
§ 17 Täuschung, Ordnungsverstoß, Ungültigkeit von Entscheidungen regelt den Umgang mit Täuschungsversuchen. |
§ 16 Täuschungsversuch, Verstoß gegen die Ordnung (RPO) |
§ 18 Plagiat regelt den Umgang mit Plagiaten. |
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§ 19 Wiederholung eines Leistungsnachweises regelt die Wiederholungsmöglichkeiten und -versuche von Leistungsnachweisen. |
§ 13 Wiederholung eines Leistungsnachweises (RPO) |
§ 20 Verlust des Anspruchs zur Leistungserbringung regelt den Leistungsanspruch. |
§ 17 Verlust des Anspruchs zur Leistungserbringung (RPO) |
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen und Akteneinsicht regelt die Archivierung und (Akten-)Einsicht von Dokumenten. |
§ 18 Aufbewahrung von Unterlagen und Akteneinsicht (RPO) |
§ 22 Einspruch regelt wann und wie Einspruch eingelegt werden kann. |
§ 14 Einspruch (RPO) |
§ 23 Studienabschluss regelt die Voraussetzung für den Studienabschluss und die Ausstellung der Abschlussdokumente. |
§ 19 Urkunden (RPO) |
§ 24 Auszeichnung regelt die Möglichkeit einer Auszeichnung /Preises für besondere Studienleistungen. |
§ 21 Auszeichnung (RPO) |
§ 25 Inkrafttreten Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Steinbeis-Hochschule in Kraft. |
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Disclaimer:
Diese Strukturänderungen hegen keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind lediglich von RSPO in Richtung RSO/RPO zu betrachten. Möglicherweise fehlende Paragraphen aus RSO/RPO können nicht kenntlich gemacht werden. Ferner beschreibt die Gegenüberstellung nicht die tatsächlichen Änderungen sondern soll nur einen groben Überblick über die Struktur und die Verweise auf die vorherigen Ordnungen liefern.
Nur die tatsächlich veröffentlichten Dokumente der Steinbeis-Hochschule können für genaue Textvergleiche benutzt werden.