Hygienekonzept der SMT bei Abschlussprüfungen
An der Abschlussprüfung dürfen Personen nicht teilnehmen, die
in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person steht oder stand, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweist.
Das Hygiene-/Sicherheitsverhalten sowie –maßnahmen in den Räumen der SMT werden ständig vom anwesenden Personal kontrolliert. Die Studierenden sind angehalten, dem Personal Folge zu leisten.
Ansammlungen und Verstöße gegen die Hygienevorschriften sind untersagt.
Abstandsregelungen und Hygienevorgaben sind in den gesamten Räumen als Aushänge präsent.
Die Kontaktdaten (Name, Vorname, Telefonnummer, Adresse) der TeilnehmerInnen stehen dem Veranstalter zur Verfügung, sodass die TeilnehmerInnen bei einer sich nachträglich herausgestellten Infektion einer beteiligten Person informiert werden können.
Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske ist in den Räumen der SMT Pflicht, auch während der Prüfungsphase.
Ausreichende Handhygiene ist durch aufgestellte Handdesinfektionsspender gewährleistet.
1, 5 m Sicherheitsabstand ist zwischen einzelnen Personen durchgehend einzuhalten, was insbesondere durch folgende Maßnahmen gewährleistet wird:
Die TeilnehmerInnen sind grundsätzlich u. a. durch Aushänge angehalten stets den Sicherheitsabstand zu wahren.
Die Sitzbereiche in den SMT Räumen sind mit einem Abstand von min. 1,5 m zueinander aufgebaut.
Die Räume der SMT haben die vorgeschriebene m² pro Person.
Alle Räume der SMT und insbesondere der Prüfungsraum wird/werden regelmäßig und ausreichend über Fenster gelüftet.
Oberflächen der Tische, Stühle sowie Hilfsmittel und Gegenstände werden vor jedem Benutzerwechsel gereinigt.