Leistungserbringung
Der Lehrbeauftragte wird für SMT auf freiberuflicher Basis eine Lehrtätigkeit übernehmen.
Vorgaben und Leitfäden der SMT und insbesondere Studien- und Prüfungsordnungen sind ebenso einzuhalten wie fachliche Vorgaben, soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Der Lehrvertrag beinhaltet die Vorbereitung (inkl. Unterlagen), Durchführung und Nachbereitung (inkl. Prüfung, Prüfungsaufsicht und Korrektur, erforderliche Stellungnahmen bei Einsprüchen, die Evaluation der Lehrveranstaltung, die Teilnahme an Lehrkraftkonferenzen sowie ggfs. Nachprüfungen) der Lehrveranstaltungen gemäß Zusatzvereinbarung.
Die Ordnungen der Steinbeis Hochschule, die Studien- und Prüfungsordnung des Studienprogramms sowie die Spezifikationen gemäß der Modulbeschreibung sind Bestandteil des Lehrvertrags.
Die SMT behält sich vor, bei Nichtzustandekommen des Programms und bei grundsätzlich erforderlichen konzeptionellen Veränderungen, ein Seminar spätestens vier Wochen vor dem geplanten Datum abzusagen. Ein Anspruch auf die Durchführung des Seminars besteht in diesem Falle nicht.
Die SMT hält sich vor, die Form der Lehrveranstaltungen zu bestimmen (z.B. Präsenz, in hybrider Form, webbasiert, etc.).
Die hier angegebenen personenbezogenen Daten werden zweckmäßig für die Schließung des Lehrvertrags erhoben, elektronisch gespeichert, genutzt und verarbeitet.
Zur vollständigen Erfüllung des Lehrvertrages gehören:
das rechtzeitige Einreichen der Seminarunterlagen bis vier Wochen vor dem ersten Tag der Lehrveranstaltung, das die Inhalte der Lehrveranstaltung nachvollziehbar darstellt,
das rechtzeitige Einreichen von Prüfungsaufgaben inkl. Musterlösung für die Abnahme der Prüfungsleistungen bis unmittelbar vor Prüfungsabnahme, bei denen zu beachten ist, dass sie dem Niveau des Studiengangs entsprechen,
die Rücksendung der nachvollziehbar kommentierten, korrigierten Prüfungsleistungen innerhalb von zwei Wochen nach der Prüfungsabnahme.
Bei nicht zeitgerechtem Einreichen behält sich die SMT eine Kürzung des Honorars entsprechend der Vergütungstabelle im Leitfaden der Lehrkräfte vor.
Die vertraglich vereinbarten Zeiten der Lehrveranstaltung sind einzuhalten. Die SMT behält sich bei verkürzten Lehrzeiten gegebenenfalls eine Kürzung des Honorars vor.
Der Lehrbeauftragte verpflichtet sich, im Rahmen der jeweiligen Thematik eine neutrale, hersteller- und produktunabhängige fachliche Präsentation durchzuführen. Insbesondere dürfen die vorgetragenen oder vermittelten Inhalte nicht vorrangig dem Zweck der Unterstützung wirtschaftlicher Eigeninteressen oder der Vermarktung des Auftragnehmers dienen.
Die Ausgestaltung der Lehrveranstaltung hinsichtlich der Art der Durchführung in Ablauf und inhaltlichem Zuschnitt verantwortet der Lehrbeauftragte unbeschadet vorstehender Regelungen weisungsfrei.
Der Lehrbeauftragte hat den Lehrauftrag persönlich zu erfüllen. Er hat die Dienstleistungen im vereinbarten Umfang und in der vereinbarten Weise zu erbringen und darf davon nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers abweichen. Bei persönlicher Verhinderung des Lehrbeauftragten schlägt der Lehrbeauftragte eine adäquate Vertretung vor, die den Statuten der Steinbeis Hochschule entspricht. Trotzdem liegt die Verantwortung für den Lehrauftrag bei dem Lehrbeauftragten. Der Lehrbeauftragte ist alleiniger Ansprechpartner für SMT. Die Abrechnung erfolgt auch bei Übertragung des Lehrauftrags an eine Vertretung durch den Lehrbeauftragten.